Kabel-Fernsehen wird zur Mietersache. Was ändert sich?
Das Nebenkostenprivileg – Das musst Du wissen.
Mit dem Nebenkostenprivileg können Vermieter bestimmte Kosten auf die Nebenkosten umlegen – bisher z.B. auch die Gebühren fürs Kabelfernsehen. So müssen Mieter fürs Kabelfernsehen über die Betriebskostenabrechnung zahlen. Auch wenn sie TV nicht nutzen. Das ändert sich nun. Denn das Nebenkostenprivileg fürs Kabelfernsehen fällt durch die TKG-Novelle weg. Die Änderungen gelten seit Dezember 2021. Fürs Kabelfernsehen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Möchtest Du als Mieter weiterhin über Deinen Kabelanschluss fernsehen, brauchst Du Deinen eigenen Kabel-Tarif. Du kannst Dir einen Tarif aussuchen, der zu Dir passt. Alternativ schaust Du statt Kabelfernsehen TV über das Internet. Zum Beispiel mit GigaTV-Net von Vodafone, MatentaTV der Telekom oder TV von SachsenGigaBit. In unseren Shops bekommst Du Deinen perfekten Tarif. FILIALFINDER
Die Kosten für Kabelfernsehen liegen in der Regel zwischen 6,99 € – 9,99 € pro Monat. Die Kabelgebühren sind von Deiner Adresse abhängig.
Möchtest Du weiter Kabelfernsehen nutzen, prüfe HIER, ob wir an Deiner Adresse Kabelfernsehen anbieten.
Im Anschluss kannst Du bei Verfügbarkeit gleich Deinen Tarif buchen.